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   BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20   

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BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20 (https://dejure.org/2021,41135)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2021 - 4 AZR 365/20 (https://dejure.org/2021,41135)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 (https://dejure.org/2021,41135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 TVÜ-Bund, § 26 Abs 1 TVÜ-Bund, § 12 Abs 2 TVöD, § 2 Abs 1 TV EntgO Bund, § 2 Abs 2 TV EntgO Bund
    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Anforderungen an die Eingruppierung eines Elektronikers in die Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 Teil V Abschnitt 3 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund; Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Keine Beachtung von "Durchführungshinweisen" bei der Auslegung ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierungsrecht - Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals nach dem TV EntgO Bund; Bedeutung einer Überschrift für die tariflichen Anforderungen nachstehender ...

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 512
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., etwa BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35 mwN, BAGE 164, 326) .

    Die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist Sache der Gerichte für Arbeitssachen (st. Rspr., etwa BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 44 mwN, BAGE 164, 326) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit des Klägers ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD/Bund der Arbeitsvorgang (zu dessen Bestimmung umfassend BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20  - Rn. 27  ff. mwN [zum inhaltsgleichen § 12 TV-L]) .
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Der Kläger hat aber mit Schreiben vom 11. November 2014 und damit innerhalb der Frist des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund einen Antrag nach § 26 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund gestellt, der den Zugang zu dem neuen Entgeltsystem eröffnet, wenn sich nach dessen Tätigkeitsmerkmalen ein höheres Entgelt ergibt (ausf. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 18 ff.; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 17 ff. mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Die Überschrift regelt vielmehr lediglich das dem TVöD/Bund zugrundeliegende Spezialitätsprinzip (sh. allg. dazu BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 23; ausf. 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 27 ff., BAGE 129, 208) .
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Die Überschrift regelt vielmehr lediglich das dem TVöD/Bund zugrundeliegende Spezialitätsprinzip (sh. allg. dazu BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 23; ausf. 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 27 ff., BAGE 129, 208) .
  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Ansichten lediglich einer Tarifvertragspartei sind kein Hilfsmittel der Tarifauslegung (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 43) .
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 678/16

    Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem "Peilschiff"

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Der Kläger hat aber mit Schreiben vom 11. November 2014 und damit innerhalb der Frist des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund einen Antrag nach § 26 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund gestellt, der den Zugang zu dem neuen Entgeltsystem eröffnet, wenn sich nach dessen Tätigkeitsmerkmalen ein höheres Entgelt ergibt (ausf. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 18 ff.; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 17 ff. mwN, BAGE 162, 81) .
  • LAG Niedersachsen, 15.07.2020 - 13 Sa 492/19

    Typisierende Betrachtung der Tätigkeiten bei der Eingruppierung von Elektronikern

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juli 2020 - 13 Sa 492/19 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    b) Die Auslegung von § 19 des Haustarifvertrags ergibt, dass diese Bestimmung auf Ansprüche, die - wie die vorliegend im Streit stehenden Entgeltansprüche - in einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Haustarifvertrags am 1. August 2018 entstanden sind, keine Anwendung findet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .

    b) Zwar spricht viel dafür, dass die in § 18 des Haustarifvertrags enthaltene Deckelungsregelung - für sich betrachtet - diskriminierungsfrei ist; entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist diese Bestimmung des Haustarifvertrags allerdings dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Deckelung nur eingreift, wenn das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige "tarifliche" Entgelt überschreitet, nicht dagegen, wenn - wie bei der Klägerin - das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige individuell vereinbarte Entgelt überschreitet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Das ergibt die Auslegung der tariflichen Vorschriften (zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 210/19

    Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub - gesetzeskonforme

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. zu den Grundsätzen der Tarifauslegung die st. Rspr., zB BAG 20. Juli 2022 - 7 AZR 247/21 - Rn. 20; 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .
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